Ferienparkordnung

Um die wunderschöne Natur mit den Bachläufen und Teichen in Einklang mit Erholungssuchenden zu bringen, sind einige Regeln nötig, die einen angenehmen Aufenthalt für Alle gewährleisten.

  1. Der Zutritt zum Ferienpark „Ferienhaus Lichtung“ ist grundsätzlich nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Wenn Sie Ihr Ferienhaus bezogen haben, können Sie sich natürlich auf dem Areal und in der Umgebung frei bewegen, um die Natur mit ihrer bezaubernden Schönheit zu erleben.
  2. In der Umgebung der Rezeption und auf dem Areal sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Jedem Ferienhaus ist in unmittelbarer Nähe ein PKW-Stellplatz zugewiesen. Auf dem gesamten Ferienparkgelände gilt die StVO und ein Tempolimit von 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit). Die kleinen Waldbewohner und Ihre Kinder werden es Ihnen danken.
  3. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Ferienparks. Das Beschädigen von Bäumen, Sträuchern, Pflanzungen sowie sonstigen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen ist verboten. Der Verursacher bzw. Mieter von Beschädigungen wird schadensersatzpflichtig.
  4. Bitte achten Sie auf Ihre Kinder! Wasser besitzt eine magische Anziehungskraft auf unsere Kleinen, aber es birgt auch Gefahren. In den Bächen und Teichen besteht die Gefahr des Ertrinkens. Somit sind das Baden, Dämme bauen und sonstige Eingriffe in die Gewässer verboten. Im Wasser spielen ist nur an dafür markierten Stellen erlaubt – oder natürlich im benachbarten Waldschwimmbad innerhalb der Öffnungszeiten.
  5. Abfälle aller Art gehören in die jeweils vorgesehenen Behälter. Bitte beachten Sie unbedingt die Trennung Ihrer Abfälle entsprechend der Markierung.
  6. In der Zeit von 22:00 – 08:00 Uhr vermeiden Sie bitte jegliche Ruhestörung und lassen Sie das Auto bitte stehen. Die Nacht gehört den Eichhörnchen und Waldbewohnern.
  7. Offene Feuer sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Grillen ist an Ihrem Ferienhaus oder dem Grillplatz erlaubt. Der Grill ist ständig zu beaufsichtigen. Der Ferienhausmieter übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Ferienparkbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grillverbot aussprechen. Einen Holzkohlegrill erhalten Sie an der Rezeption.
  8. Kein Camping und Caravaning. Das Aufbauen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ist im Ferienpark nicht erlaubt.
  9. Haustiere sind nicht gestattet (Zuwiderhandlungen münden in eine fristlose Kündigung des Mietvertrages und eine sofortige Abreise).