AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Regelungsgegenstand
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von der Ferienhaus Lichtung GmbH nachfolgend “Anbieter” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Kunde” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich- oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Anbieters zu Stande.

3. Mietpreis und Ferienhausübergabe
Für den Mietpreis und evtl. Nebenkosten liegt die aktuelle Preisliste zugrunde. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Buchungsbestätigung gelten die Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Mietpreis ist gestaffelt (30% innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Reservierungsbestätigung und 70% 6 Wochen  vor Reiseantritt) auf das Konto der Ferienhaus Lichtung GmbH zu zahlen. Ist der Mietbeginn des Ferienhauses in weniger als 6 Wochen, ist die Ferienhausmiete sofort fällig. Das Ferienhaus wird mit vollständiger Einrichtung und einmaliger Bettwäsche- sowie Handtuchausstattung vermietet. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes steht Ihnen das Ferienhaus für die gebuchte Personenanzahl zur Verfügung. Eine Belegung mit weiteren Personen ist nicht gestattet. Eine Überbelegung ist somit nicht möglich. Es gibt keine Aufbettung im Wohnbereich. Kleinkinder unter drei Jahren können in einem zusätzlich buchbaren Beistellbett je Schlafzimmer nächtigen. Haustiere sind nicht gestattet. Der Anbieter darf bei Gruppenanfragen von der Preisliste abweichen. Bei Zuwiderhandlungen darf der Anbieter den Mietvertrag sofort und fristlos kündigen (mit sofortiger Abreise, ohne Rückerstattungspflichten der Ferienhausmiete oder sonstige Regresse). Während der Mietzeit entstandene Schäden sind durch den Kunden ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden.
Am Anreisetag kann das Ferienhaus ab 15:00 Uhr bezogen werden. Durch unser Fachpersonal erfolgt auf Wunsch eine Begehung und Einweisung des Ferienhauses. Zum Be- & Entladen können Sie am Ferienhaus parken. Bitte stellen Sie ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz an der Rezeption ab. Aufgrund von Vorgaben der Feuerwehr dürfen keine Fahrzeuge in der Wald-Ferienanlage geparkt werden. Am Abreisetag ist das Ferienhaus besenrein bis 10:00 Uhr dem Ferienpark zur Verfügung zu stellen und der Schlüssel an der Rezeption abzugeben.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2. Der Anbieter garantiert die mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise.
4.3. Der Anbieter behält sich vor, im Fall der Erhöhung von Steuern und/oder staatlichen Gebühren, die dem Anbieter entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten.
4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Unterrichtung der Reisenden über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Die diesbezügliche Unterrichtung der Reisenden obliegt dem Kunden. Corona: Bei behördlichen Reiseeinschränkungen kann der Kunde seinen Urlaub kostenfrei verschieben.

6. Reiserücktritt
6.1. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, kann der Anbieter Ersatz für die getroffenen Buchung und seine Aufwendungen verlangen.
6.2. Eine Stornierung der Reise bis 60 Tage vor Mietbeginn löst eine Gebühr in Höhe von 30% des Reisepreises aus (entspricht Anzahlung). Zwischen 60 und 10 Tagen vor Mietbeginn beträgt die Gebühr 50% des Reisepreises. Bei weniger als 10 Tagen vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis fällig und es besteht kein Anspruch auf Erstattung. Dies gilt auch für verspätete Anreise sowie frühzeitiger Abreise. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl. Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt, wie der Wegfall der Mietsache (Ferienhäuser) durch Erdbeben, Hochwasser, Orkan & Blitzschlag sowie jegliche behördlich-, gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen (Vermietverbote).

7. Terminverschiebung
Sollten Sie mal Ihren Urlaub verschieben müssen, so ist dies bis 60 Tage vor Mietbeginn möglich. Für die Bearbeitung fallen Kosten in Höhe von 50,- € zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer an. Corona: Bei behördlichen Reiseeinschränkungen können Sie ihren Urlaub kostenfrei verschieben.

8. Mitwirkungspflichten
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die durch ihn selbst oder durch Mitreisende verursacht wurden, unverzüglich an der Rezeption des Ferienparks zu melden.

9. Haftung, Haftungsbeschränkungen, Verjährung
9.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter dem Kunden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbeschränkung auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen gilt. Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
9.3. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbieter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Anbieters. Der Anbieter wird dem Kunden auf dessen Verlangen hin Einsicht in die Versicherungspolice gewähren.
9.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
9.5 Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 7 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.
9.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.8. Zum Be- & Entladen können Sie am Ferienhaus kurzzeitig parken. Bitte parken Sie ihr Fahrzeug auf dem Parkplatz an der Rezeption. Aufgrund von Vorgaben der Feuerwehr dürfen keine Fahrzeuge in der Wald-Ferienanlage geparkt werden. Für PKW-Schäden im Ferienparkgelände haftet der PKW-Halter nicht der Anbieter. Das Parken der Fahrzeuge ist auf dem Parkplatz an der Rezeption gestattet. Im Ferienpark ist aufgrund der Höhenlage nur ein eingeschränkter Winterdienst möglich.

9.9. Kein Camping & Caravaning. Im Ferienpark ist das aufbauen von Zelten, Wohnwagen und Reisemobilen nicht gestattet.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Ruhla.
10.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.